Die Jägerprüfung – Das “Grüne Abitur”
Die Jägerprüfung wird auch als “Grünes Abitur” bezeichnet. Die Anforderungen sind recht hoch.
Die Teilnahme an einer Prüfung ist erst möglich, sobald das 15. Lebensjahr vollendet ist. Ein Lehrgang kann jedoch schon früher besucht werden um sich vorzubereiten.
Mit bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsurkunde. Um den Jagdschein zu erlangen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein (Bescheinigung ist vorzulegen) und das Führungszeugnis muss – im Bezug auf den Waffenumgang – “weiß” sein.
Anforderungen der Prüfung
In den meisten Bundesländern beinhaltet die Jägerprüfung drei Teile: einen schriftlichen und einen praktisch-mündlichen Teil, sowie eine Schießprüfung. Der Prüfling muss seine Kenntnisse im Natur- und Tierschutz, der Landschaftspflege und in mehreren Bereichen der Jagd vorweisen können, darunter Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, Waffenrecht und -technik, Wildbiologie und -hege, Tierarten, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung. Des Weiteren werden umfangreiche Kenntnisse bei der Behandlung des erlegten Wildes verlangt (Waidgerechtes Handeln, Hygiene usw.) Die Zulassung zur Prüfung unterscheidet sich je nach Bundesland.
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus Multiple-Choice-Fragen aus allen fünf Prüfungsbereichen. Der praktische Teil besteht meist aus einem Gang durch das jeweilige Jagdrevier, wobei hier bei Fragen zum Prüfungsstoff gestellt werden (mdl. Prüfung) und der Prüfung gleichzeitig auf die jeweilige jagdliche Situation getestet wird.
Die Vorbereitung kann in den einzelnen Bundesländern auch hier variieren. Manches Bundesland setzt den Besuch eines einjährigen Lehrgangs bzw. eines Intensivkurses als Bedingung für die Zulassung zur Prüfung, andere Bundesländer ist es möglich sich in eigen Regie auf die Prüfung vorzubereiten (machen allerdings nur die wenigsten, da ein Lehrgang deutlich besser auf die hohen Anforderungen vorbereite, insbesondere der sichere Umgang mit der Waffe).
Die Schießprüfung
Mittels der Schießprüfung geweißt der Prüfling den sicheren Umgang mit Flinte und Büchse und die Fähigkeit stehende, sowie bewegliche Ziele unter verschiedenen Voraussetzungen zu treffen. Auch hier stellen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Anforderungen.
Die Schießprüfung setzt eine Mindestanzahl von Treffen in den jeweiligen Kategorien voraus, wobei jede Kategorie bestanden werden muss und damit ein sicherer und versierter Umgang, sowohl mit Flinte als auch mit der Büchse erforderlich ist.
Falls ein Teil der Schießprüfung nicht bestanden wird, so kann dieser noch am selben Tag einmal wiederholt werden. Sollte auch der zweite Versuch erfolglos sein, so ist die Prüfung beendet. Schießen und die sichere Waffenhandhabung gehören zu den Bereichen der Prüfung, in denen ein schlechtes Ergebnis nicht durch gute Prüfungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können (Sperrfächer). Teilweise können bei Nichtbestehen einer Prüfung Prüfungsergebnisse auf die nächste Prüfung angerechnet werden (so z.B. neuerdings in Niedersachsen).